Warum du für Jurafuchs Geld bezahlst
Die juristischen Fakultäten in Deutschland sind stolz. Stolz auf Ihre lange Tradition, stolz auf das Ansehen, den die deutsche Juristerei im Ausland genießt, und stolz auf das schwierige Erste und Zweite Staatsexamen. Sicherlich mit einigem Recht. Vorreiter der Digitalisierung sind sie indes nicht. Als Christian Leupold-Wendling und Dr. Carl-Wendelin Neubert die Idee für eine juristische Lern-App (Jurafuchs) entwickelten, stellten sie das Konzept bald ihrer Alma Mater vor, der altehrwürdigen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Aber der Professor winkte ab: „Und wer garantiert die Qualität? Dasselbe Problem wie bei Wikipedia. Verlässlich ist allein die Encyclopedia Britannica!“
Juristische Fakultäten verschlafen die Digitalisierung
Die universitäre Juristenausbildung findet jenseits der Nutzung von juris und beck-online ganz überwiegend analog statt. Das ist bemerkenswert. Denn die Digitalisierung ist ein Megatrend unserer Zeit und macht gerade auch vor der Bildung nicht halt. Erst im vergangenen Jahr haben Bund und Länder das Grundgesetz geändert, um mit dem DigitalPakt die Schulen für die Digitalisierung fit zu machen. Und im privaten Umfeld haben Lern-Apps längst den Siegeszug angetreten. Babbel und Duolingo sind die am Markt etablierten Mittel zum Erlernen von Fremdsprachen. App-Technologie, Microlearning und Gamification – all dies sind längst erprobte und in Ihrer Effektivität nachgewiesene Ansätze für digitale Bildung. In der universitären Bildung von Juristinnen und Juristen in Deutschland spielen sie bislang faktisch keine Rolle.
Dabei gibt es digitale Lernangebote für die juristische Bildung. Dazu gehört auch die Lern-App Jurafuchs. Diese haben Christian Leupold-Wendling und Dr. Carl-Wendelin Neubert nach Abschluss ihrer Ausbildung und während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwälte in deutschen Großkanzleien (Hengeler Mueller und Noerr) zusammen mit dem Wirtschaftsinformatiker Steffen Schebesta 2018 gegründet. Das Verlagsteam von Jurafuchs zerlegt juristische Lerninhalte in die kleinsten denkbaren Teilchen. Die Nutzer bewerten in kleinen Aufgaben konkrete Lebenssachverhalte und erlernen auf diese Art und Weise die juristischen Basics und schärfen Ihr Judiz.
Ziel: Digitalisierung als Ergänzung nach dem “Flipped Classroom” Konzept
Über die Jahre ist die Idee gereift und die Jurafuchs Lern-App ihren Kinderschuhen entwachsen. Die drei Gründer Christian, Wendelin und Steffen haben von Angel Investoren (zu einem großen Teil selbst Spitzenanwälte) Investments über 500.000€ erhalten, dazu Förderungen der IBB. Jurafuchs hat seit dem Launch im Jahr 2018 über 120.000 Nutzer gewonnen, die mehr als 10 Millionen Mal die Fragen in der Jurafuchs-App beantwortet haben. Jurafuchs hat sich damit nach Aussagen der Gründer zur beliebtesten Lern-App für juristische Bildung in Deutschland entwickelt. Die Gründer haben zudem effektive Qualitätskontrollen eingeführt, darunter Crowd-Kontrolle aus der Jurafuchs-Community. Bei den Nutzern scheint das Lern-Tool fürs Selbststudium sehr gut anzukommen, im Apple App Store hat die App 4,9 von 5 Sternen – für Apps aller Kategorien eine echte Seltenheit.
Die Gründer haben das Ziel, Jurafuchs zur ansprechendsten und effektivsten Form der juristischen Bildung im Selbststudium zu machen. Christian Leupold-Wendling hat das sog. „flipped classroom“ Konzept während seines Master of Laws (LL.M.) in Cambridge kennengelernt: Konsequente Aneignung der Grundlagen im Selbststudium, um dann eine niveauvolle Diskussion in der Universität führen zu können. Die Gamification-Mechanismen sollen dabei helfen, etwas mehr zu lernen, als der Durchschnittsnutzer für gewöhnlich an Eigen-Motivation aufbringen kann. Die ausdauerndste Jurafuchs-Nutzerin heißt Melanie (3. Semester). Sie lernt bereits seit 552 Tagen in Folge – ohne Unterbrechung. Sie nutzt Jurafuchs im Wesentlichen zur Wiederholung und Festigung des Stoffes und um festzustellen, wo sie noch Schwächen hat.
Wettkampf zwischen zwei analogen Präsenzveranstaltungen
Gleichwohl: Bei Anfragen zu möglichen Kooperationen mit Universitäten schlugen den Jurafuchs-Gründern stets Widerstände der juristischen Fakultäten entgegen. Allen voran: Juristische Fakultäten unterstützen keine kommerziellen privaten Lernangebote! Dazu muss man wissen, dass die juristischen Fakultäten eine tiefe Abneigung gegen außeruniversitäre private Anbieter juristischer Bildung hegen, insbesondere gegenüber Repetitorien wie etwa Hemmer, Alpmann Schmidt, Jura Intensiv usw. Sie reicht viele Jahrzehnte zurück. „Nur wer den mechanischen Stumpfsinn dieser privaten Lehranstalten [=der Repetitorien] kennengelernt hat, kann sich ein Bild vom intellektuellen Zustand des Durchschnittsjuristen machen…“ schrieb etwa Uwe Wesel, emer. Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht über die juristische Ausbildung im Jahre 1983.
Allenthalben ging es mit der Digitalisierung der juristischen Bildung an den Universitäten nicht so recht voran. Viele juristische Fakultäten fokussieren sich seit mittlerweile vielen Jahren darauf, ihr Lehrangebot gerade in der Examensvorbereitung so zu verbessern, dass die Studierenden erfolgreich durchs Examen kommen, ohne „ins Rep“ gehen zu müssen. Das ist gut, wenn es den Präsenzunterricht didaktisch aufwertet. Für die Studierenden ist indes wenig gewonnen, wenn die Fehde Uni vs. Rep die Ausrichtung bestimmt. Denn es ist ein Wettkampf zwischen zwei analogen Präsenzveranstaltungen. Digitalisierung spielt dabei keine Rolle.
„Aktueller Digitalisierungsbedarf“ in der Corona-Krise
Und nun ist die verheerende Corona-Pandemie auch über Deutschland hereingebrochen. Die Universitäten und Bibliotheken haben ihre Türen geschlossen. Staatsexamensprüfungen wurden verschoben, genauso wie der Beginn des Sommersemsters 2020. Nordrhein-Westfalen hat kurzfristig die Einstellung von Referendaren abgesagt. Jurastudierende und Rechtsreferendare bleiben zu Hause. Für die Universitäten führt all das zu einem „aktuellen Digitalisierungsbedarf“. Fast alle Universitäten haben eigene Digitalisierungs-Abteilungen auf ihren Websites angelegt, auf denen sie den Studierenden und Lehrkräften Link-Tipps und Best Practices für digitale Tools und den Umgang damit geben. In kürzester Zeit wurden Chats, Konferenzsysteme, Videokonferenzen, Filesharing, Fernzugriffe auf digitale Datenbanken, MOOCS, Podcast- und Youtube-Channels angelegt. Hierbei ist ein erfrischender Pragmatismus am Werk, der das Mantra von universitätseigenen Angeboten vs. „kommerziellen Anbietern“ von Software und Lerninhalten abzulösen scheint.
Auch die Jurafuchs-Gründer haben den Fakultäten in dieser Situation Unterstützung angeboten und – so wie viele andere juristische Fachverlage auch – als Soforthilfe kostenlose Uni-Lizenzen eingerichtet. Die Reaktionen waren anders als gewohnt: Innerhalb von wenigen Tagen hat das Jurafuchs-Team mit Jura Fachschaften, Universitätsbibliotheken und vereinzelt auch Fakultäten zusammengearbeitet und für die Studierenden von zwanzig juristischen Fakultäten kostenlose Jurafuchs-Lizenzen eingerichtet. Die Studierenden haben das Angebot dankbar aufgenommen und innerhalb von wenigen Tagen 530.000 Mal die Aufgaben in der Jurafuchs Lern-App beantwortet. 100.000 Antworten kamen dabei allein von den Studierenden der Uni Hamburg, deren Fakultät sich besonders für den Einsatz von Jurafuchs als digitale Lernhilfe engagiert hatte.
Die Fakultäten und Fachschaften haben vielfach erläutert, dass sie sich gerade „in dieser besonderen Zeit“ verpflichtet fühlten, ihre Studierenden zu unterstützen. Die Uni Passau hat den Paradigmenwechsel in einer E-Mail an die Jurafuchs-Gründer auf den Punkt gebracht: Grundsätzlich unterstütze sie als Fakultät keine kommerziellen Anbieter von Jura Lerninhalten. „Da wir uns aber momentan in einer besonderen Situation befinden sind wir gewillt neue Wege zu gehen.“ Es könnte der Beginn sein für eine größere Offenheit für technische und didaktische Innovationen und die Digitalisierung der juristischen Bildung insgesamt.