Kaufrecht bildet die Grundlage des Zivilrechts – wer sich hier auskennt, kann selbst komplexe Fallkonstellationen sicher lösen.
Warum Du beim Online-Shopping genau hinschauen solltest? Im Kaufrecht erfährst Du, welche Rechte Dir zustehen, wenn der Artikel nicht ankommt oder mangelhaft ist.
Kaufrecht lernen ist anspruchsvoll – spätestens, wenn Du verstehen willst, warum ein fehlender „Garantiezettel" trotzdem keine rechtlichen Probleme verursachen muss.
Mit Kaufrecht begreifst Du, warum es beim Gebrauchtwagenkauf entscheidend ist, die Begriffe „Sachmangel" und „Garantie" auseinanderzuhalten.
Kaufrecht überrascht – wer sich nicht auskennt, landet plötzlich mit einem Dutzend statt einer einzigen bestellten Pizza auf der Rechnung.

Welche Themen kommen auf mich zu?
Kaufrecht umfasst 14 Themenbereiche:
Grundlagen des Kaufvertrags
Sach- und Rechtsmängel
Gefahrübergang
Rechtsbehelfe des Käufers - Einführung
Nacherfüllung
Rücktritt
Minderung & Schadensersatz
Ausschluss & Erweiterung der Gewährleistung
Verjährung & Verfristung
Konkurrenzen
Unternehmerregress
Verbrauchsgüterkauf
Vorkauf
Crashkurs Kaufrechtsänderungen 2022
Wissenswertes über Kaufrecht
Das Kaufrecht ist ein zentraler Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und findet sich in den §§ 433–479 BGB. Es regelt die wesentlichen Aspekte des Kaufvertrags und betrifft sowohl alltägliche Kaufgeschäfte als auch komplexere Rechtsbeziehungen.
Im Mittelpunkt des Kaufrechts stehen die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Während der Verkäufer zur mangelfreien Übergabe der Kaufsache verpflichtet ist, hat der Käufer bei Mängeln verschiedene Rechte wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz.
Ein fundiertes Verständnis des Kaufrechts ist unerlässlich, um die Rechte und Pflichten im Kaufvertrag richtig einordnen und in der Praxis durchsetzen zu können.
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Zivilrecht > Kaufrecht
Voreilige Selbstvornahme im Kaufrecht
Youngtimersammlerin A kauft bei Händlerin H einen Opel Speedster. Er weist schon bei Gefahrübergang einen Mangel an der Kupplung auf. A lässt die Kupplung sofort in der Werkstatt ihres Vertrauens für €300 reparieren und will anschließend von H Ersatz dieser Kosten. Hätte A die Reparatur durch H selbst durchführen lassen, wären H insgesamt Kosten von €100 entstanden.

