Schuldrecht AT ist der Motor Deiner Klausur – beherrscht Du das, kannst Du richtig Vollgas geben!
Schon die Römer wussten, dass man sich an Verträge halten muss – im Schuldrecht AT erfährst Du, wieso das heute noch wichtig ist!
Alles ist relativ – dass das nicht nur für die Zeit gilt, lernst Du im Schuldrecht AT.
Über Salatblätter lässt sich trefflich streiten – nicht nur beim Abendessen, sondern auch vor dem BGH. Mehr dazu im Schuldrecht AT.
Schuldrecht AT hilft Dir einen kühlen Kopf zu bewahren, auch wenn mehrere Personen involviert sind.

Welche Themen kommen auf mich zu?
Schuldrecht AT umfasst elf Themenbereiche:
Entstehung von Schuldverhältnissen
Erlöschen von Schuldverhältnissen
Unmöglichkeit
Schadensersatzrecht
Zurückbehaltungsrechte
Rücktritt
Annahmeverzug
Störung der Geschäftsgrundlage
Dreipersonenverhältnisse
Gläubiger-/Schuldnerwechsel
Gläubiger-/Schuldnermehrheit
Wissenswertes über Schuldrecht AT
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Bücher unterteilt. Den Inhalt des zweiten Buches bildet dabei das Recht der Schuldverhältnisse – kurz Schuldrecht genannt. Der Begriff Schuldverhältnis umfasst dabei einerseits das Recht von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine bestimmte Leistung zu verlangen (z.B. Zahlung des Kaufpreises). Andererseits wird damit auch die gesamte Rechtsbeziehung zwischen verschiedenen Rechtssubjekten beschrieben (z.B: Kaufvertrag).
Am Anfang des Schuldrechts steht der Allgemeine Teil (=Schuldrecht AT). Ebenso wie das erste Buch des BGB allgemeine Regelungen enthält, die für das alle Bücher des BGB gelten, so enthält das Schuldrecht AT diejenigen Vorschriften, die auf sämtliche Schuldverhältnisse anwendbar sind. Das Schuldrecht AT umfasst dabei die §§ 241-432 BGB.
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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erfüllung durch Leistung an beschränkt Geschäftsfähige?
A schuldet der verstorbenen Oma O noch €200 aus einem Kaufvertrag. Er zahlt diesen Betrag an die Alleinerbin der O, Os siebenjähriger Enkelin L. L ist schusselig und verliert das Geld direkt. Die Eltern der L wussten von der Zahlung nichts.

