Zentraler Bestandteil des Schuldrechts: Die GoA ist ein wichtiges gesetzliches Schuldverhältnis und spielt in vielen zivilrechtlichen Fällen eine Rolle.
Praxisrelevanz: Situationen, in denen jemand ohne Auftrag für einen anderen handelt, kommen häufig vor und erfordern ein klares Verständnis der rechtlichen Konsequenzen.
Intellektuelle Herausforderung: Die Abgrenzung zwischen berechtigter und unberechtigter GoA sowie die Bestimmung der jeweiligen Ansprüche erfordern ein tiefes Verständnis der Materie.

Welche Themen kommen auf mich zu?
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) umfasst 3 Themen
Einführung
Die echte GoA
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)
Wissenswertes über Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die GoA ist in den §§ 677–687 BGB geregelt und entsteht, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von diesem beauftragt oder ihm gegenüber sonst berechtigt zu sein. Sie dienen dazu, einen Interessenausgleich zwischen dem Bedürfnis, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln, und dem erwünschten Eingreifen Dritter zu schaffen.
Ein zentrales Element der GoA ist der Fremdgeschäftsführungswille, auch der Wille, ein fremdes Geschäft zu führen. Dies ist insbesondere bei objektiv fremden Geschäften relevant.
Ein fundiertes Verständnis der GoA ist essentiell, um die Rechte und Pflichten der korrekten Vorgehensweise zu beachten und in der Praxis erfolgreich anzuwenden.
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Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Geschäftsführer wird aufgrund eines nichtigen Vertrags tätig
Unternehmer U beauftragt Wirtschaftsprüferin W, eine Schuldensanierung seines Unternehmens durchzuführen. W erreicht bei den Gläubigern Schuldennachlässe. Weder U noch W erkennen, dass der Vertrag wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig war.

