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BGB AT in der Jurafuchs App

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Darum lohnt es sich BGB AT gründlich zu lernen

  • BGB AT bildet das Fundament des Zivilrechts – kennst Du Dich hier aus, kannst Du richtig punkten?
  • Minderjährige Kindern können ihren Eltern nichts schenken – in BGB AT erfährst Du wieso.
  • BGB AT lernen ist intellektuell herausfordernd – spätestens wenn Du begreifen willst, warum Du beim Kauf eines Brötchens nicht einen sondern drei Verträge abschließt
  • Mit BGB AT begreifst Du, warum Du bei Versteigerungen Deinen Freunden lieber nicht winken solltest
  • BGB AT ist kurios – wer sich hier nicht auskennt, bekommt ganz schnell 3.600 statt den bestellten 25 Rollen Klopapier
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Welche Themen kommen auf mich zu?

BGB Allgemeiner Teil umfasst 14 Themenbereiche:

  • Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
  • Auslegung der Willenserklärung
  • Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
  • Angebot und Annahme
  • Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft
  • Anfechtung der Willenserklärung
  • Stellvertretung
  • Geschäftsfähigkeit
  • Formfreiheit und Grenzen
  • Gesetzes- und sittenwidrige Geschäfte
  • AGB
  • Fristen und Termine
  • Verjährung
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Wissenswertes über
BGB Allgemeiner Teil

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Bücher unterteilt. Das erste dieser Bücher ist der Allgemeine Teil (AT) des BGB. Er bildet gleichsam das Fundament des BGB und enthält diejenigen Regelungen, die auf alle der folgenden vier Bücher angewendet werden können. In den folgenden Büchern des Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrechts finden sich dagegen nur noch Regelungen, die deren spezifische Materie betreffen.

Diese Klammerwirkung des Allgemeinen Teils ist der Grund dafür, dass er den anderen Büchern vorangestellt ist. Der Allgemeine Teil umfasst die §§ 1 -240. Im Einzelnen finden sich darin Vorschriften zu Personen, Sachen, Fristen oder auch der Verjährung von Ansprüchen. Den bedeutendsten Abschnitt bilden allerdings die Regelungen über Rechtsgeschäfte (§§ 104-185 BGB). Dort ist nicht nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen Personen am Rechtsverkehr teilnehmen können (Geschäftsfähigkeit) oder wie ein Vertrag zustande kommt. Vielmehr finden sich hier auch Regelungen über Formvorschriften, den Einsatz von Stellvertretern oder der Anfechtung von Willenserklärungen.

Diese allgemeinen Vorschriften spielen in jedem zivilrechtlichen Bereich eine tragende Rolle und sind stets zu berücksichtigen.

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Die beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Ergänzende Vertragsauslegung (1)
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Ergänzende Vertragsauslegung (1)

A und B vereinbaren vertraglich den Tausch ihrer Fachbuchhandlungen. Kurze Zeit später eröffnet B unerwartet neben seiner früheren "Leseratte" die "Neue Leseratte". A beruft sich auf ein - zwischen A und B nie besprochenes und vertraglich nicht festgelegtes - Konkurrenzverbot.

Ausnahme: Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Ausnahme: Verdecktes Geschäft für den, den es angeht

K bittet Nachbarin F, ihm ein paar Brötchen vom Bäcker mitzubringen. F bestellt bei Bäcker B drei Brötchen mehr, ohne dass F den B über den Auftrag des K aufklärt. Sie erhält die Brötchen und bezahlt sofort.

Eigene WE - Vertreter mit gebundener Marschroute
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Eigene WE - Vertreter mit gebundener Marschroute

K arbeitet im Bekleidungsgeschäft der B als Kassierer. Hierfür hat B ihn zu Anfang des Arbeitsverhältnisses entsprechend bevollmächtigt. K kassiert die Ware entsprechend den Preisetiketten ab.

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Was Studierende über Jurafuchs sagen.

d
descedo
★★★★★
"Die Aufbereitung ist mehr als genial... hat mir sogar eine Examensklausur gerettet."
a
annaxxxannaxx
★★★★★
Bin überzeugt! Schreibe meine ersten Zivilrechts-Klausur bald und habe durch die "Fragen in der App mehr gelernt als in der Vorlesung!!"
H
Hanna A M
★★★★★
"Habe mit dieser App für Strafrecht gelernt und 13 Punkte geschrieben. Das Lernen macht Spaß und die Fragen sind sehr gut aufgebaut!"
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