BGB Allgemeiner Teil umfasst 14 Themenbereiche:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Bücher unterteilt. Das erste dieser Bücher ist der Allgemeine Teil (AT) des BGB. Er bildet gleichsam das Fundament des BGB und enthält diejenigen Regelungen, die auf alle der folgenden vier Bücher angewendet werden können. In den folgenden Büchern des Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrechts finden sich dagegen nur noch Regelungen, die deren spezifische Materie betreffen.
Diese Klammerwirkung des Allgemeinen Teils ist der Grund dafür, dass er den anderen Büchern vorangestellt ist. Der Allgemeine Teil umfasst die §§ 1 -240. Im Einzelnen finden sich darin Vorschriften zu Personen, Sachen, Fristen oder auch der Verjährung von Ansprüchen. Den bedeutendsten Abschnitt bilden allerdings die Regelungen über Rechtsgeschäfte (§§ 104-185 BGB). Dort ist nicht nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen Personen am Rechtsverkehr teilnehmen können (Geschäftsfähigkeit) oder wie ein Vertrag zustande kommt. Vielmehr finden sich hier auch Regelungen über Formvorschriften, den Einsatz von Stellvertretern oder der Anfechtung von Willenserklärungen.
Diese allgemeinen Vorschriften spielen in jedem zivilrechtlichen Bereich eine tragende Rolle und sind stets zu berücksichtigen.
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A und B vereinbaren vertraglich den Tausch ihrer Fachbuchhandlungen. Kurze Zeit später eröffnet B unerwartet neben seiner früheren "Leseratte" die "Neue Leseratte". A beruft sich auf ein - zwischen A und B nie besprochenes und vertraglich nicht festgelegtes - Konkurrenzverbot.
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