Lerne Strafrecht Besonderer Teil I (Vermögensdelikte) schnell und effektiv mit der Jurafuchs App
Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) in der Jurafuchs App
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Hier erfährst Du, warum es sich lohnt, Strafrecht Besonderer Teil I (Vermögensdelikte) gründlich zu lernen
  • Tatbestände aus dem Strafrecht BT spielen in jeder Klausur im Strafrecht eine Rolle.
  • Strafrecht BT I begegnet Dir im Alltag: Machen sich Deine Freunde strafbar, wenn sie fremde Wände plakatieren oder Luft aus einem Fahrradreifen herauslassen?
  • Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung ist der Klausurklassiker schlechthin!
  • Strafrecht BT I ist intellektuell herausfordernd – spätestens wenn Du versuchst, die Schadensberechnung beim Betrug zu verstehen ?
Welche Themen kommen auf mich zu?

Strafrecht Besonderer Teil I (Vermögensdelikte) umfasst neun Themenbereiche:

  • Sachbeschädigungs- und Computerdelikte
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub und raubähnliche Sonderdelikte
  • Betrug und betrugsverwandte Tatbestände
  • Erpressung, räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub
  • Untreue und untreueähnliche Delikte
  • Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche
  • Pfandkehr und Vollstreckungsvereitelung
  • Gebrauchs- und Verbrauchsanmaßung
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Wissenswertes über
Strafrecht BT I (Vermögensdelikte)

Der Besondere Teil des Strafgesetzbuchs enthält in den §§ 80-358 StGB die einzelnen Straftatbestände. Die Vermögensdelikte (BT 1) umfassen Straftaten gegen das Eigentum und einzelne Vermögenswerte sowie Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes.

Zu den Eigentumsdelikten zählen die Sachbeschädigung (§§ 303ff. StGB), der Diebstahl (§§ 242ff. StGB), die Unterschlagung (§ 246 StGB), der Raub (§§ 249ff. StGB) und der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB). Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie auch wirtschaftlich wertlose Sachen schützen (Vermögenselikte im weiteren Sinne).

Zu den Straftaten gegen einzelne Vermögenswerte zählen die Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB), die Gebrauchsanmaßung (§§ 248b, 290 StGB), die Straftaten gegen Aneignungsrechte (§§ 292ff. StGB), die Insolvenzdelikte (§§ 283ff. StGB) und die Straftaten gegen Gläubiger- Nutzungs- und Sicherungsrechte (§§ 288, 289 StGB).

Die Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes (Erpressung, § 253 StGB, Betrugsdelikte, §§ 263ff. StGB, Untreue, § 266 StGB, Begünstigung, § 257 StGB, Hehlerei, § 259 StGB, Geldwäsche, § 261 StGB) schützen das Vermögen in seiner Gesamtheit. Tatobjekt können beliebige Vermögensbestandteile sein, z.B. Sachen, Rechte, Forderungen und Anwartschaften. Sie setzen zwingend einen Vermögensschaden voraus (Vermögensdelikte im engeren Sinne).

Einen lückenlosen Eigentums- und Vermögensschutz sieht das Gesetz nicht vor. So werden beispielsweise weder die bloße Besitzentziehung, noch reine Vertragsverletzungen mit Schädigung des Vertragspartners bestraft.

Wie Jurafuchs Dir schnell Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) beibringt:
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  • Jura-Lehrbücher und Präsenzveranstaltungen können sehr einschüchternd sein
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fuchs
Was Studierende über Jurafuchs sagen.
descedo
★★★★★
"Die Aufbereitung ist mehr als genial... hat mir sogar eine Examensklausur gerettet."
annaxxxannaxx
★★★★★
Bin überzeugt! Schreibe meine ersten Zivilrechts-Klausur bald und habe durch die "Fragen in der App mehr gelernt als in der Vorlesung!!"
Hanna A M
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"Habe mit dieser App für Strafrecht gelernt und 13 Punkte geschrieben. Das Lernen macht Spaß und die Fragen sind sehr gut aufgebaut!"

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