Schuldrecht AT umfasst elf Themenbereiche:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Bücher unterteilt. Den Inhalt des zweiten Buches bildet dabei das Recht der Schuldverhältnisse – kurz Schuldrecht genannt. Der Begriff Schuldverhältnis umfasst dabei einerseits das Recht von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine bestimmte
Leistung zu verlangen (z.B. Zahlung des Kaufpreises). Andererseits wird damit auch die gesamte Rechtsbeziehung zwischen verschiedenen Rechtssubjekten beschrieben (z.B: Kaufvertrag).
Am Anfang des Schuldrechts steht der Allgemeine Teil (=Schuldrecht AT). Ebenso wie das erste Buch des BGB allgemeine Regelungen enthält, die für das alle Bücher des BGB gelten, so enthält das Schuldrecht AT diejenigen Vorschriften, die auf sämtliche Schuldverhältnisse anwendbar sind.
Das Schuldrecht AT umfasst dabei die §§ 241-432 BGB. Geregelt ist hier der gesamte Lebenszyklus eines Schuldverhältnisses, von seiner Entstehung bis zu seinem Erlöschen. Zum Schuldrecht AT gehören dabei natürlich auch Regelungen zur Ermittlung des jeweiligen Inhalts eines Schuldverhältnisses, ebenso wie zur Frage, wie die Parteien ausgetauscht werden können oder wie damit umzugehen ist, dass mehr als nur eine Person als Gläubiger oder Schuldner auftritt.
Den absoluten Schwerpunkt des Schuldrechts AT bilden indes die Regelungen über Störungen der Schuldverhältnisse (=Leistungsstörungsrecht). Denn vor Gericht und in der Klausur wird in der Regel nicht gestritten, wenn alles glatt läuft und die Parteien zufrieden sind. Vielmehr wird es dann spannend, wenn es knirscht. Und das ist häufig der Fall. Frei nach Murphy’s law („What can go wrong, will go wrong“) werden Leistungen zu spät, nur zum Teil, falsch oder gar nicht erbracht. Umgekehrt kommt es vor, dass diese vom Gläubiger gar nicht oder zu spät angenommen werden.
Wie kann man hierauf reagieren? Muss man an einem Vertrag festhalten oder kann man von diesem zurücktreten? Wer trägt das Risiko für die Störung? Wer zahlt für entstandene Schäden? Und welche Schäden sind überhaupt ersatzfähig?
Fragen über Fragen. Die Antworten hierauf hält das Schulrecht AT bereit. Kennst Du Dich hier aus, dann wird es Dir leichtfallen, diese Probleme auch in der Klausur souverän zu meistern.